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Hausverwaltung4 Min. Lesezeit5. Oktober 2026

Treppenhausreinigung: Was Hausverwaltungen und WEGs regeln sollten

Wenn die Kehrwoche nicht mehr funktioniert, beauftragen viele Eigentümergemeinschaften eine Reinigungsfirma. Damit das dauerhaft klappt, sollten ein paar Punkte von Anfang an geregelt sein.

Redaktion SoReinGebäudereinigung aus Königswinter
Treppenhausreinigung: Was Hausverwaltungen und WEGs regeln solltenSymbolbild

Leistungsumfang festlegen

Gehören nur Treppen und Podeste dazu oder auch Kellerflure, Aufzug, Briefkastenanlage und Eingangstür? Je genauer das im Leistungsverzeichnis steht, desto weniger Diskussionen gibt es später.

Den passenden Rhythmus wählen

In vielen Mehrfamilienhäusern reicht eine Reinigung pro Woche oder alle 14 Tage. Größere Anlagen mit vielen Parteien brauchen für den Eingangsbereich oft häufiger eine Reinigung.

Kosten und Umlage

Die Kosten der Gebäudereinigung zählen nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Ob und wie sie auf die Mieter umgelegt werden, hängt vom Mietvertrag ab. Für die Abrechnung hilft eine Rechnung mit getrennten Positionen, zum Beispiel für Treppenhaus und Glasreinigung.

Nachweis der Einsätze

Eine häufige Beschwerde lautet: „Hier wird doch gar nicht geputzt.“ Ein Nachweis der Einsätze klärt das schnell. Bei uns wird jeder Einsatz im Kundenportal dokumentiert, Verwaltung und Beirat können dort nachsehen.

Checkliste für den Vertrag

Diese Punkte sollten geregelt sein:

  • Leistungsverzeichnis mit allen Bereichen
  • Rhythmus je Bereich
  • Regelung für Schlüssel
  • Ansprechpartner und Reaktionszeit
  • Nachweis der Einsätze
  • Glasreinigung mit oder ohne
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